Kassenbon in Österreich: Diese Pflichtangaben müssen drauf
Jeder Barumsatz braucht einen Beleg – doch was genau muss auf dem Kassenbon stehen, damit er in Österreich den Vorgaben entspricht? Dieser Beitrag führt Sie durch die verpflichtenden Angaben, erklärt die Belegerteilungspflicht in verständlicher Sprache und liefert eine praxistaugliche Checkliste für Ihren Betrieb.

Ein Kunde bezahlt an der Kassa, Sie drücken einen Knopf, ein Bon kommt heraus – so weit, so alltäglich. Doch dieser kleine Zettel ist mehr als eine Höflichkeit: In Österreich ist die Ausgabe eines Belegs Pflicht, und er muss bestimmte Angaben enthalten. Fehlt eine davon, ist der Beleg formal unvollständig. Wer weiß, welche Daten auf jeden Kassenbon gehören, macht sein System einmal richtig und muss nie wieder darüber nachdenken.
Belegerteilungspflicht: Warum jeder Barumsatz einen Beleg braucht
Seit der Steuerreform, die die sogenannte Belegerteilungspflicht eingeführt hat, gilt in Österreich ein klares Prinzip: Wer eine Barzahlung entgegennimmt, muss darüber einen Beleg ausstellen und ihn dem Kunden aushändigen. Als Barzahlung zählt dabei nicht nur Bargeld im engeren Sinn, sondern auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte sowie andere vergleichbare Zahlungsformen unmittelbar vor Ort. Der Gedanke dahinter ist einfach: Jeder Umsatz soll nachvollziehbar dokumentiert sein.
Wichtig ist die Unterscheidung zweier Begriffe, die häufig verwechselt werden. Die Belegerteilungspflicht betrifft die Frage, ob Sie überhaupt einen Beleg ausgeben müssen – und das gilt sehr breit, unabhängig davon, wie klein der Betrieb ist. Die Registrierkassenpflicht hingegen betrifft die Frage, ob Sie dafür eine elektronische Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung verwenden müssen. Diese greift erst, wenn Ihr Betrieb bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet. Man kann also belegpflichtig sein, ohne registrierkassenpflichtig zu sein.
Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer heißt das: Der Beleg ist kein optionaler Service, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Und weil er ohnehin bei jedem Verkauf entsteht, lohnt es sich, das Thema einmal sauber einzurichten – ob im Handel, in der Gastronomie oder in jedem anderen Betrieb mit Barverkehr. Eine gute Kassenlösung nimmt Ihnen die formalen Details ab und stellt automatisch einen korrekten Bon aus.
Diese Pflichtangaben müssen auf jeden Kassenbon
Kommen wir zum Kern: Was genau muss auf dem Beleg stehen, damit er den Anforderungen entspricht? Der Gesetzgeber definiert eine Reihe von Mindestangaben. Ein Beleg, dem eine dieser Angaben fehlt, ist formal unvollständig – auch wenn der eigentliche Verkauf natürlich trotzdem stattgefunden hat. Die folgenden Punkte gehören auf jeden Kassenbon in Österreich.
- Die eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmens – also der Name Ihres Betriebs, unter dem er nach außen auftritt.
- Eine fortlaufende Nummer, die den Geschäftsvorfall eindeutig identifiziert. Sie darf sich nicht wiederholen und macht jeden Beleg zuordenbar.
- Der Tag der Belegausstellung, also das Datum des Geschäftsvorfalls.
- Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände beziehungsweise Art und Umfang der erbrachten Leistung.
- Der Betrag der Barzahlung, wobei es zulässig ist, den Betrag nach Steuersätzen getrennt anzuführen.
- Zusätzlich – sofern Sie eine Registrierkasse verwenden – der maschinenlesbare Code (QR-Code oder Barcode), der den Beleg mit der Signaturkette der Kasse verknüpft.
Der letzte Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Betriebe mit Registrierkassenpflicht müssen ihre Kassa mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausstatten. Diese signiert jeden Beleg und verkettet ihn mit dem vorherigen – so entsteht eine lückenlose, manipulationssichere Kette. Der auf dem Bon aufgedruckte Code macht diese Signatur maschinenlesbar. Ohne Registrierkasse entfällt dieser Code, die übrigen Grundangaben bleiben aber bestehen.

Bezeichnung des Unternehmens
Auf dem Beleg muss klar erkennbar sein, wer die Leistung erbracht hat. Das ist die eindeutige Bezeichnung Ihres Unternehmens – üblicherweise der Firmenwortlaut oder der Name, unter dem Sie im Geschäftsverkehr auftreten. Anders als bei einer vollständigen Rechnung ist auf dem einfachen Kassenbeleg nicht zwingend jede Adresszeile erforderlich; entscheidend ist die eindeutige Identifizierbarkeit des Ausstellers. Wenn Sie zusätzlich eine ordentliche Rechnung benötigen – etwa weil ein Geschäftskunde den Vorsteuerabzug geltend machen möchte – gelten strengere Anforderungen.
Fortlaufende Nummer und Datum
Die fortlaufende Belegnummer sorgt dafür, dass sich jeder Geschäftsvorfall eindeutig zuordnen lässt und keine Lücken entstehen. Sie zählt hoch, ohne Nummern zu überspringen oder doppelt zu vergeben – ein zentrales Element für die Nachvollziehbarkeit gegenüber der Finanzverwaltung. Das Ausstellungsdatum ergänzt diese Zuordnung um die zeitliche Komponente. Beide Angaben werden in modernen Kassensystemen automatisch vergeben, sodass hier in der Praxis kaum Fehler passieren.
Menge, Bezeichnung und Zahlbetrag
Der Beleg muss zeigen, was gekauft wurde und in welcher Menge – mit einer handelsüblichen Bezeichnung, die nachvollziehbar macht, worum es sich handelt. Bei Dienstleistungen treten Art und Umfang der Leistung an diese Stelle. Und schließlich braucht es den Betrag der Barzahlung. Dieser darf, falls Ihr Sortiment unterschiedliche Steuersätze umfasst, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sein. Für viele Betriebe im Einzelhandel ist genau diese saubere Aufschlüsselung ein Grund, auf ein durchdachtes Kassensystem zu setzen.
| Angabe | Was gemeint ist | Immer erforderlich? |
|---|---|---|
| Unternehmensbezeichnung | Eindeutiger Name Ihres Betriebs | Ja |
| Fortlaufende Belegnummer | Eindeutige, lückenlose Nummerierung | Ja |
| Ausstellungsdatum | Tag des Geschäftsvorfalls | Ja |
| Menge und Bezeichnung | Ware oder Art und Umfang der Leistung | Ja |
| Zahlbetrag | Betrag der Barzahlung, ggf. nach Steuersätzen | Ja |
| Maschinenlesbarer Code | QR-/Barcode aus der Signaturkette | Nur mit Registrierkasse |
Der Aufwand für die Einhaltung ist geringer, als viele befürchten. Wenn Ihr Kassensystem einmal korrekt eingerichtet ist, entstehen alle Pflichtangaben automatisch bei jedem Bon. Das Thema ist damit ein für alle Mal erledigt – Sie müssen nie wieder manuell prüfen, ob ein Beleg vollständig ist.
Registrierkassenpflicht: Wer ist betroffen?
Über die reine Belegerteilung hinaus stellt sich für viele Betriebe die Frage: Brauche ich überhaupt eine Registrierkasse? Die Registrierkassenpflicht knüpft an Umsatzgrenzen an. Vereinfacht gesagt greift sie, wenn ein Betrieb einen bestimmten Jahresumsatz überschreitet und dabei auch ein Mindestmaß an Barumsätzen erreicht. Werden beide Schwellen überschritten, muss ab dem Folgezeitraum eine Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung im Einsatz sein.
Die genauen Grenzwerte und der Zeitpunkt, ab dem die Pflicht eintritt, sind gesetzlich festgelegt und können sich ändern. Deshalb gilt: Wenn Sie sich in der Nähe der Schwellen bewegen, prüfen Sie Ihre konkrete Situation mit Ihrer Steuerberatung oder anhand der Informationen von WKO und BMF. Wir nennen hier bewusst keine fixen Zahlen, weil im Einzelfall Details entscheidend sind, die nur mit Blick auf Ihre Buchhaltung sauber beurteilt werden können.
Auch für Kleinunternehmer ist die Frage relevant. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung und die Registrierkassenpflicht sind zwei verschiedene Dinge – die eine betrifft die Umsatzsteuer, die andere die Kassenführung. Man kann Kleinunternehmer sein und dennoch registrierkassenpflichtig werden, wenn die relevanten Umsatzgrenzen überschritten sind. Die Belegerteilungspflicht wiederum trifft ohnehin praktisch alle Barumsätze.

Ausnahmen: die "Kalte-Hände-Regelung"
Es gibt Konstellationen, in denen erleichterte Regeln gelten. Ein bekanntes Beispiel ist die sogenannte Kalte-Hände-Regelung. Sie zielt auf Umsätze im Freien ab – etwa bei fliegenden Ständen, an Marktständen oder bei vergleichbaren Tätigkeiten, die nicht in fest umschlossenen Räumen stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer Umsatzgrenze ist hier eine vereinfachte Losungsermittlung möglich, ohne dass eine elektronische Registrierkasse zwingend ist.
Solche Ausnahmen sind eng abgegrenzt und an konkrete Bedingungen geknüpft. Ob Ihr Betrieb darunterfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Auch hier gilt: Details bei WKO oder BMF prüfen, bevor Sie sich auf eine Erleichterung verlassen. Und selbst wo eine Registrierkasse nicht verpflichtend ist, kann die Belegerteilungspflicht weiterhin bestehen – die beiden Themen laufen, wie gesagt, getrennt.
Kassa und Belege sauber einrichten lassen
Statt sich mit Formatvorgaben herumzuschlagen, richten wir Ihr Kassen- und Belegsystem so ein, dass jeder Bon automatisch alle Pflichtangaben enthält – abgestimmt auf Handel oder Gastronomie.
Kassenlösung besprechenMuss der Kunde den Beleg mitnehmen?
Eine häufige Unsicherheit betrifft die Rolle des Kunden. Klar ist: Sie als Unternehmen müssen den Beleg ausstellen und dem Kunden anbieten. Der Kunde wiederum ist verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen – er muss ihn aber nicht zwingend mitnehmen oder aufbewahren. Wenn jemand den Bon liegen lässt, ist das sein gutes Recht. Ihre Pflicht ist mit dem korrekten Ausstellen und Anbieten erfüllt.
Für den Alltag bedeutet das: Der Beleg muss verfügbar sein, sichtbar und vollständig. Ob er dann tatsächlich in der Hosentasche des Kunden landet oder im Papierkorb neben der Kassa, ändert an Ihrer Rechtssicherheit nichts. Wichtig ist, dass Ihr System jeden Umsatz erfasst und einen vollständigen Beleg produziert.
“Ihre Pflicht endet nicht beim Verkauf – sie beginnt beim vollständigen Beleg und reicht bis zur ordentlichen Aufbewahrung.”
Aufbewahrungspflicht: Was passiert nach dem Verkauf?
Mit dem Ausdruck des Bons ist es nicht getan. Belege und die dazugehörigen Kassendaten unterliegen der Aufbewahrungspflicht. In Österreich gilt für steuerlich relevante Aufzeichnungen und Belege grundsätzlich eine mehrjährige Aufbewahrungsfrist. Für die Kassendaten – also die Aufzeichnungen der Registrierkasse samt Datenerfassungsprotokoll – bestehen zusätzliche Vorgaben, damit die lückenlose Kette jederzeit nachvollziehbar bleibt.
Die konkrete Dauer und die Form der Aufbewahrung hängen von der Art der Unterlage ab. Wichtig ist vor allem, dass die Daten lesbar, vollständig und unverändert bleiben. Genau hier zeigt sich der Vorteil digitaler Systeme: Sie sichern die Kassendaten automatisch, exportieren sie im geforderten Format und ersparen Ihnen den Aktenordner voller verblassender Thermobelege. Wer seine Abläufe im Zuge der Digitalisierung einmal sauber aufsetzt, hat auch bei einer Prüfung deutlich weniger Aufwand.
So richten Sie belegsichere Abläufe ein
Die gute Nachricht: Sobald Ihr Kassensystem korrekt konfiguriert ist, läuft die Belegerstellung im Hintergrund und Sie müssen sich um die einzelnen Pflichtangaben nicht mehr kümmern. Der Weg dorthin lässt sich in wenige klare Schritte gliedern.
- 1Belegpflicht klärenPrüfen Sie zunächst, welche Umsätze in Ihrem Betrieb bar erfolgen und ob zusätzlich eine Registrierkassenpflicht besteht. Im Zweifel gemeinsam mit der Steuerberatung oder anhand der WKO-Informationen.
- 2System auswählenWählen Sie eine Kassenlösung, die zu Ihrer Branche passt – ob Gastronomie, Handel oder Dienstleistung. Entscheidend ist, dass sie alle Pflichtangaben und, falls nötig, die technische Sicherheitseinrichtung abdeckt.
- 3Belegvorlage einrichtenHinterlegen Sie Unternehmensbezeichnung, Nummernkreis, Steuersätze und Belegformat einmal sauber. Ab dann entsteht jeder Bon automatisch vollständig.
- 4Aufbewahrung sicherstellenSorgen Sie dafür, dass Kassendaten automatisch gesichert und exportierbar sind. So bleiben die Aufzeichnungen über die Aufbewahrungsfrist hinweg lesbar und vollständig.
- 5Team einweisenZeigen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie sie jeden Verkauf korrekt erfassen und den Beleg anbieten. Ein kurzer Ablauf reicht, damit im Alltag nichts vergessen wird.

In der Praxis erleben wir, dass gerade kleinere Betriebe das Thema aufschieben, weil es kompliziert wirkt. Dabei ist der Aufwand überschaubar: Einmal richtig eingerichtet, arbeitet das System zuverlässig im Hintergrund. Der Unterschied zwischen einem improvisierten Zettelblock und einer sauberen Kassenlösung zeigt sich spätestens dann, wenn eine Prüfung ansteht – oder wenn Sie am Monatsende Ihre Umsätze nachvollziehen möchten.
Was kostet eine Registrierkasse in Österreich?
Die Kostenfrage steht bei vielen Betrieben früh im Raum. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil das Spektrum groß ist: von einfachen Kassen-Apps auf einem Tablet bis zu vollintegrierten Systemen mit Warenwirtschaft, Tischverwaltung und Schnittstellen zur Buchhaltung. Grob lassen sich die Kosten in eine Anschaffung beziehungsweise Einrichtung und laufende Kosten für Betrieb, Wartung und die technische Sicherheitseinrichtung unterteilen.
Je nach Umfang bewegen sich Lösungen dieser Art in unterschiedlichen Größenordnungen – ein kleiner Einzelplatz kostet deutlich weniger als ein Mehrplatzsystem mit angebundener Warenwirtschaft. Wichtiger als der reine Anschaffungspreis ist, dass die Lösung zu Ihren tatsächlichen Abläufen passt. Eine Kassa, die zwar günstig ist, aber täglich Mehrarbeit verursacht, ist am Ende teurer als eine passgenaue Einrichtung. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir am besten mit Blick auf Ihre konkreten Anforderungen.
Unverbindlich über Ihre Kassensituation sprechen
Sie sind unsicher, welche Belegpflichten für Sie gelten oder welches Kassensystem passt? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir schauen gemeinsam, was sinnvoll ist.
Situation schildernHäufige Fragen zum Kassenbon in Österreich
Welche Angaben müssen auf einem Kassenbon in Österreich stehen?
Gilt die Belegerteilungspflicht für jeden Betrieb?
Ab wann besteht Registrierkassenpflicht?
Muss der Kunde den Kassenbon mitnehmen?
Was ist die Kalte-Hände-Regelung?
Wie lange müssen Kassenbelege aufbewahrt werden?
Brauchen Kleinunternehmer eine Registrierkasse?
Der Kassenbon ist ein kleines Dokument mit klaren Regeln. Wenn Sie die Pflichtangaben kennen und Ihr System einmal richtig einrichten, wird das Thema zur Routine, über die Sie nicht mehr nachdenken müssen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine Kassen- und Beleglösung einzurichten, die zu Ihrem Betrieb passt und alle Vorgaben automatisch abdeckt – ob im Handel, in der Gastronomie oder in Ihrer Branche. Für die rechtlichen Details im Einzelfall bleiben WKO, BMF und Ihre Steuerberatung die verbindlichen Ansprechpartner.

Redaktion von Have a nice day — wir entwickeln individuelle Software, Apps und KI-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen in Österreich. Im Blog teilen wir, was in der Praxis funktioniert.